Familienrecht

Das Familienrechts ist sehr umfangreich.  Aus diesem Grund versuche ich vordergründig in allen Fragen zunächst eine gütliche außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Dabei steht, wie auch bei den Gerichten, das Kindeswohl zumeist an erster Stelle. Zudem kann eine einvernehmliche und kostengünstige Scheidung der Ehe oder ehelichen Lebensgemeinschaft zu einem besseren Miteinander in der Folgezeit führen, welche bereits wegen eventuell vorhandener Kinder oder aber auch Haustiere beiderseitig sinnvoll erscheint. Das dies nicht immer möglich ist, ist ebenfalls Bestandteil meiner Beratung. Aber auch bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Seite.

Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung meiner Tätigkeitsgebiete im Familienrecht:

  • Scheidung
  • Trennung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehegattenunterhalt/Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Ehevertrag
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutzverfahren

Wichtig ist zudem sich mitteilen zu können!

Kommt eine Mandantin oder ein Mandant zu einer familienrechtlichen Beratung, so ist mir bewusst, dass sich diese/dieser in einer schwierigen Lebenssituation befindet. Wenn eine Partnerschaft, welche oftmals ein Lebenstraum ist, zerbricht, ist es wichtig, sich ein umfassendes Bild von der Situation zu machen, da oftmals vielschichtige Probleme mit einer solchen Trennung einhergehen. Gerade Streitigkeiten um das Kind können extrem belastend sein, genauso wie Gewalterfahrungen gegen sich selbst und/oder auch gegen das Kind. Selbst in Situationen, in denen es „nur um die finanzielle Seite“ geht, hängt oft die persönliche Existenz und die eigene Zukunftsplanung, als auch die eigene Altersvorsorge am Ausgang des familienrechtlichen Streits. Ich nehme mir die Zeit, Ihnen fachgerecht helfen zu können,